Akkreditierung für ausländische Journalisten in der RDKongo

Zuständigkeiten, Verfahrensregeln, Kontaktdaten. Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen kann die Botschaft keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen übernehmen.

Akkreditierungen

Krisenvorsorgeliste

Meldeformular

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.